MODUL M03 · Nach Bedarf wählbar

Ärztliche Zusammenarbeit & Medikation

Anordnung, Abgleich, Arzneimittellager und Gabe bilden einen fachlich freigegebenen und überprüfbaren Ablauf.

Ärztliche Anordnungen, Medikamente und dokumentierte Abgaben gehören zusammen. Zuständigkeit und Freigaben bleiben jederzeit erkennbar.

  • Anordnungen verwalten
  • Medikation prüfen
  • Abgabe dokumentieren
Funktionen und Zuständigkeit
Medikation mit Klarheit.3D-Animation
In Fertigstellung

Die 18 Module bilden den Funktionskatalog, keine Pflichtauswahl. Sie entscheiden, welche Bereiche Ihre Einrichtung nutzt. KI wird ausschliesslich auf Wunsch aktiviert. Fachliche Abhängigkeiten und die Finalisierung werden in den Modulseiten beschrieben.

01 / IM ALLTAG

Aufgaben und Zuständigkeit.

Dieses Modul wählen Sie nach dem Bedarf Ihrer Einrichtung. Die beschriebenen Schnittstellen werden für die gewählten Bereiche eingerichtet. KI-Unterstützung steht ausschliesslich auf Wunsch zur Verfügung und verarbeitet Daten auf eigenen Oronela-Servern in der Schweiz.

Das Modul führt ärztliche Anordnungen, Arzneimittelabgleich, tatsächliche Gaben, Arzneilager und Apothekenbestellungen zusammen. Jede dieser Aufgaben hat eine eigene Verantwortung. Eine Bestellung ist noch kein Wareneingang, ein vorhandenes Medikament noch keine gültige Anordnung und eine geplante Gabe noch kein Durchführungsnachweis.

Bei Eintritt, Spitalrückkehr und Änderungen werden Unterschiede zwischen Quellen sichtbar verglichen. Präparat, Stärke, Dosis, Einheit, Applikationsweg und Zeitplan bleiben eindeutig. Die Verbindung zur Abrechnung übernimmt ausschliesslich bestätigte Quellen, einschliesslich eines erforderlichen Indikationscodes im jeweils geltenden Arzneimittelprofil.

Welche Informationen das Modul führt
BereichInhalt und Bedeutung
AnordnungsrevisionVerordnende Person, Quelle, Präparat oder Massnahme, Dosierung, Zeitraum, Freigabe und Signaturbedeutung.
GabeereignisTatsächliche Gabe, Nichtgabe, Verweigerung, Bedarfskriterien, Kontrolle und dokumentierte Wirkung.
ArzneimittelbewegungBewohnerbezug, Produkt, Charge, Menge, Lagerort und belegter Eingang, Verbrauch oder Korrektur.

02 / FUNKTIONSUMFANG DES MODULS

Was dieses Modul umfasst.

5 fachliche Teilbereiche verbinden die Aufgaben dieses Moduls. Die folgenden Abschnitte erläutern Inhalt, Bearbeitung und Verantwortung.

Fachliche Anordnungen, Revisionen und Freigaben

Anordnungen strukturiert einmal erfassen und in Pflege, Terminen und Ernährung aus derselben bestätigten Quelle verwenden.

Anordnung mit Urheber, tatsächlichem Aussteller, Kompetenz, Quelle, Gültigkeitszeit, Status, fachlicher Bedeutung und konkreter Freigabe erfassen; dokumentierende und verordnende Person unterscheiden.

Medikamentenverordnung benötigt Präparat/Wirkstoff, Stärke, Dosis, Einheit, Applikationsweg, Zeitplan, Beginn/Ende und erforderliche Bedarfskriterien. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben bleiben nicht ausführbar.

Allgemeine Vorbereitungsanordnung enthält ausdrückliche Einschränkung, Gültigkeitsfenster, Ausnahmen und zuständige Fachperson. Keine Nüchternheit allein aus Uhrzeit, Terminart oder KI-Inferenz.

Freigabe bindet exakte Datenrevision, Identität, Kompetenzstand und Freigabebedeutung. Spätere Änderung invalidiert die bisherige Ausführungsfreigabe der geänderten Inhalte.

Erforderliche Signaturart je Vorgang versioniert konfigurieren; einfache Loginbestätigung nicht als qualifizierte Signatur ausweisen. Externe signierte Quelle bleibt als unverändertes Belegdokument erhalten.

Unterbrechung, Beendigung und Korrektur müssen ausstehende Ausführungen informieren; bestätigte historische Ausführung bleibt auf damalige Anordnung referenziert.

Verantwortung
Ärztinnen/Ärzte innerhalb gültiger Beziehung und Kompetenz verordnen; Pflege erfasst zugelassene externe Anordnungen als Herkunfts-belegte Übernahme. Signatur-/Vieraugenregeln je Vorgang; technische Administration erhält keine medizinische Befugnis.
Automatisierung & KI
KI darf eingehende Texte strukturieren, Unvollständigkeit markieren und Rückfragen entwerfen. Keine autonome Verordnung, Dosierung, Therapieänderung oder zeitliche Freigabe. KI-Funktionen setzen die gewünschte Aktivierung voraus. Die Verarbeitung bleibt auf eigenen Oronela-Servern in der Schweiz.
Verbindung & Offline
Entwurf lokal möglich; jede verbindliche Anordnungsfreigabe, Pause/Wiederaufnahme und Ausführbarkeitsentscheidung online. Cache ausdrücklich veraltbar und nicht autorisierend.

Arzneimittelabgleich, Allergien und freigegebene Plausibilität

Widersprüchliche Listen und Sicherheitsinformationen vor Verwendung sichtbar zusammenführen und Doppelpflege derselben Fakten vermeiden.

Eintritt, Spitalrückkehr und Verordnungswechsel öffnen einen nachvollziehbaren Abgleichfall mit allen Quelllisten, Importzeit, Gültigkeit und bestätigter aktueller Liste.

Unterschiede bei Wirkstoff, Stärke, Dosis, Einheit, Weg, Zeitplan und Status feldgenau darstellen; fehlender Eintrag ist weder automatisch abgesetzt noch unverändert bestätigt.

Allergien und Unverträglichkeiten strukturiert mit Art, Schwere/Angabenstatus, Quelle, Bestätigung, gültiger Revision und differenzierter Sichtbarkeit führen. Unbekannt, verneint und positiv strikt trennen.

Freigegebene Interaktions-/Plausibilitätsdaten mit Lizenz, Versionsstand und Gültigkeit anbinden. Veralteter oder nicht erreichbarer Katalog erzeugt expliziten Zustand und den fachlich freigegebenen Ausfallweg.

Keine Änderung einer aktiven Verordnung durch Listenimport; Änderungen über M03-A und neue Freigabe. Warnungsbehandlung mit begründetem, rollen-/risikobezogenem Override nur soweit fachlich zugelassen.

Sicherheitsregeln deterministisch und nachvollziehbar; Zweckbestimmung, Risikokontrollen und fachliche Freigabe vor Produktivbetrieb nachweisen. LLM-Antwort darf kein geprüfter Interaktionsbefund sein.

Verantwortung
Berechtigte Ärzte/Pflegefachpersonen führen den ihrer Kompetenz entsprechenden Abgleich aus; Apotheke liefert Quelle/Rückfrage, keine unkontrollierte Planüberschreibung; Küchenrolle erhält nur einschlägige Ernährungseinschränkungen.
Automatisierung & KI
KI hilft beim Extrahieren und Erläutern von Listendifferenzen mit Quellen. Sie entscheidet weder Absetzen noch Dosis, bestätigt keine Allergiefreiheit und unterdrückt keinen regelbasierten Befund. KI-Funktionen setzen die gewünschte Aktivierung voraus. Die Verarbeitung bleibt auf eigenen Oronela-Servern in der Schweiz.
Verbindung & Offline
Quellenentwurf erfassen und zulässige Bestände lesen; Abgleichbestätigung, Allergiefreigabe und aktuelle Sicherheitsentscheidung online. Veraltete Sicherheitsanzeige gut sichtbar.

Medikamentendurchführung und Bestandswirkung

Sichere Gabe am Bewohner dokumentieren und Rezept-/Bestellstatus nachvollziehbar verbinden, damit Wiederholungen und fehlende Rückmeldungen auffallen.

Gabe-Soll, tatsächliche Gabe, Nichtgabe, Verweigerung, Bedarfsgabe, Wirkung und gegebenenfalls zweite Kontrolle als unterschiedliche fachliche Nachweise führen. Bedarfsgabe bindet bestätigte Kriterien und geprüfte zeitliche Grenzen.

Vor verbindlicher digitaler Gabe aktuelle Bewohneridentität, ausführbare Anordnungsrevision, Kompetenz, Allergie-/Prüfstand und bereits vorhandene Gabeereignisse serverseitig prüfen.

Doppelgabe anhand des fachlichen Gabevorgangs verhindern, auch bei zwei Geräten und unterschiedlichen technischen Idempotenzschlüsseln. Offlinezeit oder Scannerkennung darf diese Prüfung nicht umgehen.

Zweite Kontrolle muss an die konkrete Gabevorbereitung und Revision gebunden sein; Änderungen erfordern erneute Kontrolle. Verweigerung/Nichtgabe erzeugt bei Bedarf einen klinisch freigegebenen Eskalationsvorgang.

Gabe und tatsächlichen Verbrauch über den M03-D-Bestandsport in derselben M03-Transaktion verknüpfen; fachlicher Gabe-Slot und Bewegungsreferenz verhindern doppelte Buchung. Nichtgabe, vorbereitete Dosis, Verlust und Rückgabe besitzen eigene fachliche Bedeutung und erzeugen keine fiktive Gabe.

Rezept-/Apothekenstatus ausschliesslich als berechtigte aktuelle Projektion aus M03-E anzeigen. Technische Bestätigung ist weder physischer Wareneingang noch Verfügbarkeit. Bei Bestandsdifferenz bleibt die tatsächliche Handlung erkennbar; der genehmigte Ausnahme-/Nacherfassungsprozess verlangt Klärung.

Nacherfassung einer realen Notfallhandlung bleibt als solche erkennbar und wird fachlich geprüft; sie behauptet keine rückwirkend online erfolgte Freigabe.

Verantwortung
Kompetente Pflegepersonen/Ärzte je Handlung; unabhängige Zweitkontrolle nach freigegebener Regel; Apotheke nur eigener Bestell-/Lieferumfang. Bestellung und Medikation haben getrennte Berechtigungen.
Automatisierung & KI
KI darf fehlende Bestellrückmeldungen zusammenfassen und beobachtete Wirkungsnotizen als Entwurf strukturieren. Sie gibt kein Medikament frei, berechnet keine neue Dosis und bestätigt keinen Empfang. KI-Funktionen setzen die gewünschte Aktivierung voraus. Die Verarbeitung bleibt auf eigenen Oronela-Servern in der Schweiz.
Verbindung & Offline
Verbindliche digitale Medikamentengabe einschliesslich Zweitkontrolle online. Offline nur klar veraltbar markierte berechtigte Ansicht und dokumentierter Notfall-/Nacherfassungsentwurf; fachlich freigegebener Ausfallprozess ausserhalb digitaler Freigabe.

Arzneimittellager, Chargen und Bestandsbewegungen

Vom geprüften Wareneingang bis zur tatsächlichen Verwendung bleibt jeder Arzneimittelbestand seiner Herkunft und seinem Eigentümer zugeordnet.

Arzneimittel werden nach Bewohner beziehungsweise Eigentümer, Standort, Lagerfach, Produkt, Einheit, Charge und Verfalldatum geführt. Bewohnerbezogene und gemeinsame Bestände bleiben unterscheidbar. Ähnliche Produktnamen oder Wirkstoffe reichen für eine Entnahme aus einem anderen Bestand nicht aus.

Eingang, Reservierung, Vorbereitung, Entnahme, Gabe, Rückgabe, Verlust, Vernichtung und Inventurkorrektur haben jeweils eine eigene Bedeutung. Der verfügbare Bestand entsteht aus diesen Bewegungen und ihren Belegen. Eine Korrektur an der Dokumentation behauptet deshalb keine physische Rückkehr einer bereits verwendeten Tablette.

Verfalldatum, Anbruch, Quarantäne, Rückruf und bestätigte Abweichungen bei der Lagerung beeinflussen die Verwendbarkeit. Gesperrte Chargen werden im regulären Ablauf nicht reserviert oder ausgegeben. Eine fachlich zulässige Freigabe benötigt die entsprechende Berechtigung und einen nachvollziehbaren Nachweis.

Teilpackungen und Einheitenumrechnungen werden nach freigegebenen Produktregeln behandelt. Zwei gleichzeitige Entnahmen der letzten verfügbaren Menge dürfen keine doppelte Verfügbarkeit erzeugen. Bestandszählungen und spätere Korrekturen behalten Zeitpunkt, Person, Grund und Bezug zur ursprünglichen Bewegung.

Der Nachweis einer tatsächlichen Gabe aus M03-C wird mit genau einer passenden Verbrauchsbewegung verbunden. Technische Wiederholungen verbuchen dieselbe Gabe nicht erneut. Differenzen zwischen dokumentiertem und physischem Bestand bleiben als Klärfall sichtbar. Material und Küchenzutaten werden separat in M10 geführt.

Verantwortung
Berechtigte Pflege- und Arzneimittelverantwortliche verwalten Bestand und Bewegungen. Inventur, Vernichtung und Freigabe gesperrter Ware erhalten eigene Befugnisse.
Automatisierung & KI
Bestandsregeln erkennen Engpässe und betroffene Rückrufe. Die KI kann Belege strukturieren, bestätigt jedoch keinen Wareneingang und keine Arzneimittelfreigabe. KI-Funktionen setzen die gewünschte Aktivierung voraus. Die Verarbeitung bleibt auf eigenen Oronela-Servern in der Schweiz.
Verbindung & Offline
Zählnotizen können nach freigegebenem Geräteprofil als Entwurf vorbereitet werden. Verbindliche Reservierung und Bestandsbewegung benötigen eine aktuelle Serverprüfung.

Rezepte, Apothekenbestellungen und Nachschub

Nachschub verbindet den gültigen Medikationsplan mit verfügbaren Mengen, offenen Bestellungen und dem tatsächlichen Wareneingang.

Die Bedarfsberechnung berücksichtigt gültige Anordnungen, vorhandene und reservierte Mengen, erwartete Versorgung, Lieferzeit sowie einen freigegebenen Puffer. Bedarfsmedikation wird nicht als sicherer täglicher Verbrauch angenommen. Abwesenheit, gestoppte Verordnungen und bereits offene Teilbestellungen fliessen in die Prüfung ein.

Die Arbeitsliste zeigt, wie lange ein Bestand voraussichtlich reicht, welche Grundlagen fehlen und wer entscheiden muss. Ein Nachbestellvorschlag ist kein neues Rezept. Vor der Übermittlung werden Bestellbefugnis, erforderliche ärztliche Unterschrift, Budget und das konkrete Apothekenprofil geprüft.

Entwurf, freigegebener Auftrag, Übermittlung, unklarer Ausgang, Annahme, Ablehnung, Teil- und Vollieferung sowie fachlicher Abgleich sind getrennte Zustände. Eine Lieferankündigung erhöht keinen verfügbaren Bestand. Erst ein geprüfter Wareneingang löst die Bewegung im Arzneimittellager aus.

Falschlieferungen, abweichende Produkte, Chargen oder Bewohnerzuordnungen erzeugen einen Bearbeitungsfall. Eine Substitution oder Dosisänderung geht an die zuständige Fachperson. Regelgebundene Wiederholbestellungen sind nur innerhalb eines ausdrücklich genehmigten Umfangs und bei weiterhin gültigen Grundlagen vorgesehen.

Stornierungen berücksichtigen eine möglicherweise bereits erfolgte Auslieferung. Bleibt nach einer Übermittlung die Antwort aus, wird der Ausgang abgeglichen. Ein neuer Auftrag wird nicht allein deshalb ausgelöst, weil die technische Bestätigung fehlt.

Verantwortung
Pflege und befugte Bestellverantwortliche bereiten Nachschub vor; ärztliche und pharmazeutische Entscheidungen bleiben bei den zuständigen Fachstellen.
Automatisierung & KI
Die KI kann Lieferscheine und Rückmeldungen in prüfbare Entwürfe übertragen oder einen Engpass erklären. Ersatzmedikation und physischer Eingang werden verantwortlich bestätigt. KI-Funktionen setzen die gewünschte Aktivierung voraus. Die Verarbeitung bleibt auf eigenen Oronela-Servern in der Schweiz.
Verbindung & Offline
Definitive Bestellungen und Freigaben erfolgen online. Der dokumentierte Ausfallweg bleibt sichtbar, wenn die Apotheke nicht verbunden ist.

03 / ERGÄNZENDE FUNKTIONEN

Weitere Funktionen im Detail.

Indikationscodes aus bestätigten Arzneimittelquellen

Für betroffene Arzneimittel mit Preis- beziehungsweise Rückerstattungsmodell übernimmt die Abrechnung einen fachlich bestätigten Indikationscode aus der Anordnung und dem freigegebenen, datierten Arzneimitteldatenstand. Der Bezug zwischen Arzneimittel, Indikation, Quelle und Anordnungsrevision bleibt erhalten. Eine KI leitet keinen fehlenden Code aus einer vermuteten Diagnose ab.

Das konkrete Arzneimittelprofil entscheidet, wann ein Code erforderlich ist. Ein nicht betroffenes Medikament erhält keine erfundene Pflichtangabe. Fehlender oder widersprüchlicher Quellenbezug eröffnet eine Rückfrage an die zuständige Fachstelle. Die Termine und Kostenträgerprüfung werden im Abschnitt «Schweizer Abrechnung 2027» in M11 erläutert.

04 / PRAXISBEISPIEL

Geänderte Verordnung bei offener Nachbestellung

  1. Eine Fachperson bestätigt die neue Anordnungsrevision.

  2. Offene Gaben und der bisher berechnete Nachschub werden auf ihre Gültigkeit geprüft.

  3. Die zuständige Stelle klärt eine bereits übermittelte Apothekenbestellung und mögliche Teillieferung.

  4. Geprüfter Wareneingang und spätere tatsächliche Gabe werden separat dokumentiert.

Der Medikationsplan, der physische Bestand und der Partnerstatus bleiben zusammenhängend nachvollziehbar. Ein Lieferhinweis oder alter Bestellvorschlag bestätigt keine Ersatzmedikation.

SYSTEMABLAUF / Typischer Ablauf

Typischer Ablauf

  1. 01

    Eine ärztliche Anordnung erhält Bewohnerbezug, Gültigkeit und fachliche Zuständigkeit.

  2. 02

    Berechtigte Fachpersonen prüfen die Freigabe und den relevanten Allergie- und Bestandskontext.

  3. 03

    Die tatsächlich erfolgte Gabe oder begründete Nichtgabe wird als eigener Nachweis dokumentiert.

Fachlichen Ablauf räumlich ansehen
M03 ABLAUFPflege · Arzt
Illustratives Ablaufmodell
01Anordnung erfassen
INFORMATIONÄrztliche Anordnung
02Freigeben & abgleichen
Präparat · Dosierung · GültigkeitBereit zur Übergabe

Eine ärztliche Anordnung erhält Bewohnerbezug, Gültigkeit und fachliche Zuständigkeit.

Eine freigegebene Anordnung steuert die tatsächliche Gabe und ihren Nachweis.
Welche Informationen werden übergeben?
  1. 01 → 02
    Ärztliche Anordnung

    Präparat · Dosierung · Gültigkeit

  2. 02 → 03
    Freigegebener Gabeauftrag

    Bewohnerbezug · Abgleich · Freigabe

DATENAUSTAUSCH / MODULVERBINDUNGEN

Schnittstellen im Zusammenhang.

M03 steht in der Mitte. Die Verbindungen zeigen, welche Module Informationen liefern oder übernehmen können, wenn diese für Ihre Einrichtung gewählt und eingerichtet sind. Wähle eine Verbindung, um ihren Datenumfang zu betrachten.

M03 VERBINDUNGENModulübergreifender Austausch
Versionierte Modulverträge
M01Identität & Aufenthalt
INFORMATIONBewohneridentität
M03Dieses Modul
Bewohnerkontext und zeitlich gültiger Aufenthalt.Bereit zur Übergabe

Bewohnerkontext und zeitlich gültiger Aufenthalt. Jede Gabe muss der geprüften Identität zugeordnet sein.

Die Verbindungen zeigen fachliche Datenbeziehungen. Konkrete API-Verträge und Partneranschlüsse werden separat versioniert und freigegeben.
Eingang
Bewohnerkontext und zeitlich gültiger Aufenthalt.
Fachliche Regel
Jede Gabe muss der geprüften Identität zugeordnet sein.
Austausch
Durchführungsauftrag, Gabe und begründete Nichtgabe.
Fachliche Regel
Eine geänderte Anordnung benötigt eine neue fachliche Freigabe.
Austausch
Rezept, Apothekenbestellung und freigegebene Rückmeldungen.
Fachliche Regel
Partnervertrag, Mapping und Quittung werden getrennt nachgewiesen.

Die Modulanforderungen definieren den fachlichen Austausch. Jedes Modul verwaltet seine eigenen Daten; andere Module verwenden freigegebene, versionierte Verträge. Rechte, Mandant, Revision und Quittierung bleiben dabei erhalten.

WEITERLESEN / Verknüpfte Module

Verknüpfte Module

QUELLEN & ENTWICKLUNGSSTAND

Funktionsumfang. Aktueller Stand.

Dieses nach Bedarf wählbare Modul ist Teil von Oronela in Fertigstellung. Funktionen, Zuständigkeiten und Schnittstellen bilden den festen Umfang. Die Finalisierung verbindet fachliche Abnahmen mit Rückmeldungen aus Pflegeeinrichtungen: Echte Bedürfnisse bestimmen die letzten Verbesserungen.

Abgleich mit den Modulanforderungen, dem Umsetzungsplan und der aktuellen Codebasis des Oronela-Systems: 1. Oktober 2026. Produktanforderungen M03-01–M03-06 · M03-A–E. Die folgenden Teilbereiche sind auf dieser Seite erläutert:

Quellen im Produkt-Repository
  • Umsetzungsplan/Module/M03_Medikation.md
  • Umsetzungsplan/Erweiterungen/05_Medikamente_Plan_Bestellung_Lager.md
  • Aktuelle Erweiterungen des Umsetzungsplans und Projektstatus vom 1. Oktober 2026
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